
Das ESAEU verlangt die Errichtung unterschiedlicher Entschädigungseinrichtung en, differenziert nach 3 Institutsgruppen: Einlagenkreditinstitut e einschl. Bausparkassen in privater Rechtsform , Einlagenkreditinstitut e in öffent- lich-rechtlicher Rechtsform und sog. andere Institute; zur letzten Kategorie zählen jene Institute, die keine Einl......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einlagensicherung-und-anlegerentsc
Keine exakte Übereinkunft gefunden.